Die neun sogenannten Leistungsphasen (LPH) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind in § 34 geregelt und bilden ein typisches Bauvorhaben in neun Segmenten ab. Von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 8) sowie der Dokumentation nach Abschluss der Bautätigkeiten während der Gewährleistungsphase (LPH 9).

 

Im Detail:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Dokumentation